1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossenen Verträge und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch gegenüber Kunden, die nicht Kaufleute im Sinne des HGB sind.

2. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung wirksam. Mündliche Erklärungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

3. Lieferung und Preise

Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Wir sind bemüht, Lieferzeiten einzuhalten, können jedoch wegen Verspätung - soweit nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt - auf Schadenersatz nicht in Anspruch genommen werden. Unvorhergesehene Ereignisse, wie etwa höhere Gewalt oder Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung oder andere unverschuldete Verzögerungen, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen.

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Dieser überläßt uns die Auswahl des Versendungsweges. Teillieferungen sowie Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % sind auch ohne Genehmigungen des Kunden zulässig. Verpackungsmaterial wird dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet. Voraussetzung für unsere Lieferpflicht ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. In den Fällen, in denen dieser mit einer Zahlung in Verzug ist oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens gestellt ist oder Zahlungsschwierigkeiten oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bekannt werden, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, unsere Lieferungen sofort einzustellen. In diesen Fällen ist der Kaufpreis für erbrachte Lieferungen ohne Rücksicht auf eine anderweitig vereinbarte Fälligkeit sofort zahlbar. Die Preise - soweit nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart - berechnen sich in Höhe des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreises und verstehen sich netto ab Werk. Sollte zwischen Vertragsabschluß und Liefertermin eine wesentliche Erhöhung der Preise erfolgen, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde eine entsprechend weitergegebenen Preiserhöhung nicht zustimmen will. Hinsichtlich abgeschlossener Verträge behalten wir uns vor, die Lieferung und Leistung durch ein von uns beauftragtes Unternehmen durchführen zu lassen. Insoweit haften wir nur für ein uns bei der Übertragung an diesen Unternehmer zur Last fallendes Auswahlverschulden. Weitergehende uns gegen den Unternehmer zustehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche werden an den Kunden vorsorglich abgetreten.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung ist vorzunehmen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto, sofern Skonto vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2%. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst mit der Gutschrift als Zahlung. Bei Wechsel- und Scheckzahlungen gehen Bankspesen, Diskontspesen, Zinsen und Steuern zu Lasten des Kunden. Sind mehrere Forderungen offen, so sind wir berechtigt, die Reihenfolge der Tilgung zu bestimmen. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen auch aus früheren Leistungen erfüllt sind und der Rechnungsbetrag in voller Höhe fristgerecht bezahlt wird. Bei Überschreitung des Zahlungsziels tritt ohne Mahnung Verzug ein und werden Verzugszinsen in Höhe von 1% monatlich berechnet. Weitergehende Schadenersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.

5. Mängelrügen und Haftung

Mängelrügen des Kunden sind spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt für mangelhafte Ware nach unserer Wahl Neulieferung ordnungsgemäßer Ware gegen Rückgabe der mangelhaften Ware oder Ersatz des Minderwertes.

Unsere Angaben von Liefergegenstand und Verwendungszweck stellen lediglich eine Beschreibung und Kennzeichnung dar und nicht eine Zusicherung von Eigenschaften der Ware und sind infolgedessen auch nur als annähernd zu betrachten. Handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Der Kunde ist nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigte Verwendung zu prüfen. Weitergehende Gewährleistung und Schadenersatzansprüche, insbesondere auch Ansprüche gegen Folgeschäden sind ausgeschlossen. oweit Ansprüche aus Produkthaftung entstehen, treten wir solche Ansprüche gegen die Herstellerfirma an unseren Kunden ab. Mit dieser Maßgabe ist die Geltendmachung von Produktenhaftungsansprüchen uns gegenüber ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kundenverpflichtungen, insbesondere auch aus einem laufenden Abrechnungsverhältnis, in unserem Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Fall des Zahlungsverzuges oder der Gefährdung unserer Eigentumsansprüche gilt nicht als Rücktritt.

Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Kunden mit uns nicht gehörenden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, so gelten wir für diesen Vorgang als Hersteller. Der Kunde handelt in unserem Auftrag, aber ohne uns zu verpflichten. Eigentums- und Miteigentumsrechte, die der Kunde an dem be- oder verarbeiteten neuen Gegenstand erwirbt, tritt er hiermit an uns ab.

Veräußert der Kunde unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder den durch Be- oder Verarbeitung neu entstandenen Gegenstand, tritt er hiermit bis zur vollen Tilgung unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung erwachsenden Forderungen gegen seinen Abnehmer an uns ab. Gleiches gilt für den Fall, daß der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder den durch Be- oder Verarbeitung neu entstandenen Gegenstand in Zusammenhang mit einer sonstigen vertraglichen Beziehung, insbesondere einem Werkvertrag, einem Dritten überträgt. Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware ausreichend zu versichern. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist unzulässig.

7. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Kunde nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck. Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bedingungen sollen durch eine dem Vertragswillen entsprechende gültige Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmungen entspricht.

Stand v. 01.06.2009

Zusätzliche Informationen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.